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Regelungen

a. Überstundenregelung:

i. Mitarbeiter aus dem Innendienst dürfen im laufenden Jahr nicht mehr als 60 Überstunden anhäufen.

ii. Mitarbeiter aus dem Außendienst dürfen im laufenden Jahr nicht mehr als 120 Überstunden anhäufen.

iii. Es dürfen nur bestehende Überstunden abgefeiert oder als Alternative zu Urlaubstagen genutzt werden.

b. Urlaubsregelung

i. 50 % des Jahresurlaubsanspruchs muss bis zum 31.01. des Jahres verplant werden.

ii. Insgesamt ist der Jahresurlaubsanspruch eines Kalenderjahres bis zum 31.12. komplett zu nehmen.

1. Sollte dies auftrags- oder krankheitsbedingt nicht zu realisieren sein, darf der Resturlaub in Absprache mit der Abteilungsleitung bis zum 31.01. des Folgejahres aufgebraucht werden.

2. Sollte der Fall eintreten, dass dies ebenfalls auftrags- oder krankheitsbedingt nicht möglich ist, darf der Resturlaub in Absprache mit dem Abteilungsleiter bis zum 31.03. aufgebraucht werden. Die Abteilungsleitung muss in einem solchen Fall die Geschäftsleitung schriftlich darüber informieren und die Begründung der getroffenen Entscheidung erläutern.

c. Fehlzeiten

i. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall MUSS eine Information an krankmeldung@sandersfeld.de UND an die Abteilungsleitung gegeben werden.

ii. Ab dem 2. krankheitsbedingten Fehltag in Folge MUSS eine ärztliche Krankmeldung in digitaler Form an krankmeldung@sandersfeld.de UND an die Abteilungsleitung eingereicht werden.

iii. Allgemeine Arzttermine sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen sind außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen – dies gilt vor allem für Mitarbeiter mit einer Gleitzeitregelung (Kernzeit 09-15 Uhr - außerhalb der Kernzeit wird für Arzttermine keine Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto erfolgen). Sollte trotz Gleitzeitregelung eine Terminfindung nicht möglich sein, ist eine unterschriebene Stellungnahme der Einrichtung / Praxis vorzulegen. Diese wird sodann intern geprüft. Wird diese akzeptiert, werden die Zeiten für den Hinweg, den Aufenthalt in der Praxis und den Rückweg auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

iv. Facharzttermine während der Arbeitszeit / innerhalb der Kernzeiten - werden nur gegen Vorlage einer unterschriebenen Bescheinigung von der Facharztpraxis akzeptiert. In diesem Fall werden die Zeiten für den Hinweg, den Aufenthalt in der Facharztpraxis und den Rückweg auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

v. Allgemeine Arzt- und Facharzttermine sind ortsnah zu wählen.

d. Einzureichende Unterlagen

i. Mitarbeiter des Außendienstes haben ihre Wochenberichte, Lieferscheine und Auftragszettel bis zum ersten darauffolgenden Montag einzureichen.

ii. Die Einreichung und entgeltliche Begleichung von Ausgabebelegen (z.B. für Parktickets) wird innerhalb einer 4-Wochenfrist akzeptiert. Ab dem 01.01.2022 wird einmalig eine Schonfrist zur Einreichung bisheriger Ausgabebelege für das Jahr 2021 bis zum 31.01.2022 gewährt.

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